Schonzeit für Ringeltauben wurde aufgehoben

10. Februar 2009 von admin

Nils Otterpohl, der Obmann für Öffentlichkeitsarbeit im Löhner Hegering erklärt, warum diese Maßnahme erforderlich ist. In den letzten Jahren ist das Vorkommen der Ringeltaube sehr stark angestiegen. In großen Schwärmen fallen sie auf landwirtschaftlichen Kulturflächen ein, und richten dabei einen nicht unerheblichen Schaden an. Um diese Schäden in Grenzen zu halten, wurde die Schonzeit der Ringeltaube aufgehoben. Im Kreis Herford gilt diese Regelung bis zum 31.10.2007, anschließend beginnt wieder die reguläre Jagdzeit. Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1a) 3. Alt. Der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, weil es keine anderen zufrieden stellenden Lösungen und keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Elterntiere dürfen natürlich während der Aufzucht der Jungtauben nicht bejagt werden. Dieses sind überwiegend einzeln oder paarweise fliegende Tauben. Deshalb bleibt der Abschuss auf Ringeltauben die in Schwärmen auftreten beschränkt.

Die Jäger werden weiterhin vermehrt an den Schadflächen in den Löhner Revieren auf Taubenjagd gehen.

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